Wenn das Büro vergisst, dem Veranstalter ein Foto zu schicken, gilt man gleich als Datenschutz-Dogmatiker :-)
Der BfDI hat datenschutzrechtliche Verhaltensregeln für Notare genehmigt. Es ist die erste solche genehmigte Verhaltensregelung auf Bundesebene https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/07_Verhaltensregeln-Notare.html
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