Frage zur #Homeofficepflicht:
Sehe ich das richtig, dass §28b Abs. 7 IfSG keine weiteren Tatbestandsvoraussetzungen hat, also insbesondere keine Anknüpfung an die Inzidenz oder die epidemische Lage von nationaler Tragweite?
§28a Abs. 1 IfSG nimmt auf §5 IfSG explizit Bezug. §28b ist nicht erkennbar untergeordnet und hat in den vorherhenden jeweils Absätzen verschiedene Inzidenzen als Maßstab.
#Homeoffice #IfSG #§28b