Hat jemand eine Fundstelle oder eine Definition mit Fundstelle für den Begriff "Arbeit" in §1 I ArbSchG?
#followerpower #HomeofficeVO
Ich frage mich, ob der Regierungsentwurf der "Homeoffice-Verordnung" vom #ArbSchG gedeckt ist. §18 ArbSchG dürfte sich nur innerhalb des Scopes von §1 ArbSchG bewegen. Frage ist, ob der Begriff der Arbeit nicht über den Arbeitsvertrag mit Vereinbarung zum Leistungsort definiert wird. Eine VO, die den Leistungsort selbst betrifft, wäre dann außerhalb dedes Scopes.