Zur Erklärung: Ziemlich viele Datenschutzrechtler:innen gehen (vgl. EuGH-Rspr.) davon aus, dass man einen Twitter-Microblog derzeit außerhalb der „Privat-/Familienausnahme“ genauso wenig legal betreiben kann, wie eine Facebook-Seite oder eine Instagram-Page usw.
Und bevor jetzt wieder die üblichen Whataboutisms kommen: Mir ist es relativ egal, ob Privatpersonen rechtswidrig twittern.
@malteengeler Und was sagt der erfahrene Anwalt zu Mastodon? Ist dieser Dienst legal betreibbar (wenn innerhalb der EU gehostet und verwaltet)?
@thomasgottfried da fragen Sie besser einen Anwalt.
Aber in einem behördlichen Verfahren, gerichtet auf Vollzug der EuGH-Rechtsprechung schreibt sich der Hinweis auf mögliche Ermessensfehler da schon sehr leicht, wenn die Behörde selbst den zu untersagenden Dienst nutzt.