Hier darf man sich fragen, ob dieses Ziel tatsächlich korrekt definiert ist. Die Kontaktverfolgung ist schließlich nur das Zwischenziel. Das eigentliche Ziel ist das Aufdecken/Unterbrechen von Infektionsketten, um Ansteckungen zu verhindern und das Gesundheitssystem zu schützen.
Aber genau das tut die Datenschutzaufsicht in ihrer StN gerade nicht, sondern schlägt sogar selbst vor, den Wortlaut der VO in BaWü anzupassen (S. 14).
Allerdings nicht zugunsten der dezentralen CWA, sondern zugunsten von Luca.
Wenn man die VO aber schon ändert, warum dann zugunsten eines Systems, das an vielen Mängeln krankt (fehlende DSFA, kaputte SMS-Auth) und vor allem weiter den GÄ das Abarbeiten der (nun mittels Luca bereitgestellten) Kontaktinfos abverlangt?
Die StN setzt sich so iE für eine weniger datensparsame Lösung ein, rät zu ihren Gunsten die CoronaVO zu ändern und stellt sich nicht einmal die Frage, ob diese Lösung (Luca) überhaupt (und bis zu welchen Inzidenzen) epidemiologisch Sinn ergibt.