Das LG München hat sich in einer Entscheidung u.a. mit der Nutzung von fremden Fotos im Rahmen der neuen Regelungen zur Parodie, Karikatur und Pastiche (§ 51a UrhG) befasst. "Wahrnehmbare Unterschiede zum Originalwerk" seien erforderlich. Zur Mitteilung (mit Aktenzeichen): https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/presse/2022/16.php
Interessen: Medien- und Datenschutzrecht. Autor "Quick Guide Bildrechte" (Springer Gabler)