Arbeitsrechtler aus Frankfurt am Main
Wir beraten Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Betriebsräte.
Leidenschaftlicher Schulungsdozent - ich wollte immer "was mit Menschen" machen.
Für den schwerbehinderten Spion ist das BAG im Arbeitsrecht Gericht 1. Instanz (§ 240 I Nr. 5 SGB IX).