Das Hessische #Landesarbeitsgericht führt aus: Ein #Altersteilzeitvertrag unter Verzicht eines kostenfreien #Dienstwagens in der Freistellungsphase verstößt nicht gegen ein umfassendes Benachteiligungsverbot in einer #Betriebsvereinbarung , insbesondere, wenn eine Einmalabfindung zur Teilkompensation des Rentennachteils gezahlt wird. Der Vertrag ist dann insgesamt vorteilhaft.