VG Köln, Beschl. v. 14.3.2023 - Az. 1 L 58/23: einstweiliger Rechtsschutz gegen die Verpflichtung zur Gewährung eines offenen Netzzugangs zu einem öffentlich geförderten Telekommunikationsnetz
#Telekommunikationsrecht #OpenAccess
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2023/1_L_58_23_Beschluss_20230314.html